LIZENZVERTRAG

WICHTIG VOR DEM FFNEN BITTE AUFMERKSAM LESEN. DURCH FFNEN DER DISKETTENHLLE
WERDEN DIE NACHFOLGENDEN LIZENZBEDINGUNGEN ANERKANNT.

Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen fr die Benutzung des BootManage PXE Toolkit zwischen der bootix Technology GmbH, nachfolgend "bootix" genannt und dem Erwerber, nachfolgend "Lizenznehmer" genannt, aufgefhrt. Durch ffnen der versiegelten Verpackung erklrt sich der Lizenznehmer mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Lesen Sie bitte den nachfolgenden Text 
vollstndig und aufmerksam durch. Wenn Sie mit unseren Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, so drfen Sie die Verpackung nicht ffnen. Geben Sie in diesem Fall das ungeffnete Softwarepaket komplett zurck. Der Kaufpreis wird Ihnen in diesem Fall zurckerstattet. 

Vertragsbedingungen 
1. Gegenstand des Vertrages 
Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datentrger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehriges schriftliches Material, nachfolgend "Software" genannt. bootix macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundstzlich brauchbar ist. 

2. Umfang der Benutzung 
bootix gewhrt Ihnen fr die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschliessliche und persnliche Recht, die beiliegende Software auf einem Server zu hinterlegen und auf einem Client auszufhren. Es ist fr jeden Client eine Lizenz der Software zu erwerben. Als Lizenznehmer drfen Sie die Software in maschinenlesbarer oder gedruckter Form nur insoweit kopieren, als dies fr die Nutzung der Software gemss dieser Lizenz oder fr Sicherungszwecke notwendig ist. Eine weitergehende Nutzung der Software insbesondere fr die kommerzielle Einrichtung von lauffhigen Computersystemen zum Verkauf an Dritte ist ausdrcklich ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung. Werden nachtrglich erworbene und kostenpflichtige Zusatzprogramme (Updates, Erweiterungen) eingesetzt, so ist darauf zu achten, dass diese Zustze fr jedes eingesetzte Produkt zu erwerben sind. Dies gilt auch dann, wenn das Zusatz-programm oder Update physikalisch nur einmal geliefert beziehungsweise bezogen wurde.  

3. Besondere Beschrnkungen  -  Dem Lizenznehmer ist untersagt:

- ohne vorherige schriftliche Einwilligung von bootix die Software oder das zugehrige schriftliche Material an einen Dritten zu bergeben oder einem Dritten sonstwie zugnglich zu machen.

- Die Software von einem Computer ber ein Netzwerk oder einen Datenber-tragungskanal auf einen anderen Computer zu bertragen und gleichzeitig auf beiden zu nutzen.
- Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von bootix die Software abzundern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
- Von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, das schriftliche Material zu vervielfltigen, zu bersetzen, abzundern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. 

4. Inhaberschaft an Rechten 
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem krperlichen Datentrger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb an Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. bootix behlt sich insbesondere alle Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte 
an der Software vor. 

5. Vervielfltigung 
Die Software und das dazugehrige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschtzt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk der bootix anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheber-rechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrcklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ur-sprnglicher oder abgenderter Form zu kopieren oder anders zu vervielfltigen. 

6. bertragung des Benutzerrechtes 
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von bootix und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten bertragen werden. Verschenken, Vermietung, Verleih und kommerzielle Nutzung der Software sind ausdrcklich untersagt. 

7. Dauer des Vertrages 
Der Vertrag luft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kndigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software und alle Kopien der Software einschliesslich etwaiger 
abgenderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten. 

8. Schadensersatz bei Vertragsverletzung 
bootix macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer fr alle Schden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die bootix aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Lizenznehmer entstehen. 

9. nderungen und Aktualisierungen 
bootix ist berechtigt, Aktualisierung der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. bootix ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software dem Lizenznehmer zur Verfgung zu stellen.

10. Gewhrleistung und Haftung der bootix
- bootix gewhrleistet gegenber dem ursprnglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Disketten frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Die Software korrekt auf dem Datentrger aufgezeichnet ist und die mit der Software ausgelieferte Dokumentation smtliche Informationen enthlt, die bootix zur Benutzung der Software fr erforderlich hlt und wie in der Dokumentation 
beschrieben arbeitet.
- Sollte der Datentrger fehlerhaft sein, so kann der Lizenznehmer Ersatz-lieferung whrend der Gewhrleistungszeit von 6 Monaten ab der Lieferung verlangen. Er muss dazu das defekte Material mit dem Kaufnachweis kostenfrei an bootix zurcksenden.
- Aus den vorstehend unter 1. genannten Grnden bernimmt bootix keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere bernimmt bootix keine Gewhr dafr, das die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gengt oder mit anderen von ihm ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trgt der Lizenznehmer. Das gleiche gilt fr das die Software begleitende schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von 1. grundstzlich brauchbar, so hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag rckgngig zu machen. Das gleiche Recht hat bootix, wenn im Sinne von 1. brauchbare Software mit angemessenem Aufwand nicht mglich ist.
- bootix haftet nicht fr Schden, es sei denn, das ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit seitens bootix verursacht worden ist. Gegenber Kaufleuten wird die Haftung fr grobe Fahrlssigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen evtl. von bootix zugesicherten Eigenschaften bleibt unberhrt. 
Eine Haftung fr Mangelfolgeschden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhltnis unmittel- oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, ist der jeweilige Sitz von bootix. Fr die vertraglichen Beziehungen gilt das am Erfllungsort gltige deutsche Recht.

12. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so  wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berhrt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder Vereinbarung soll eine Regelung gefunden werden, die im Rahmen der gesetzlich zulssigen Mglichkeiten 
der unwirksamen Klausel am nchsten kommt.

BootManage PXE Toolkit, Rev.9901
